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   OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07   

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https://dejure.org/2007,6445
OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07 (https://dejure.org/2007,6445)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.03.2007 - 2 KO 28/07 (https://dejure.org/2007,6445)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 (https://dejure.org/2007,6445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKWG § 19 Abs 2 Nr 4; ThürKWG § 19 Abs 2 Nr 5; ThürKWG § 24 Abs 6; ThürKWG § 31 Abs 1; ThürKWG § 31 Abs 2; ThürKWO § 33 Abs 2; ThürKWO § 34 Abs 2; ThürKWO § 41 Abs 1; ThürKWO § ... 41 Abs 3; ThürKWO § 42 Abs 1; ThürKWO § 42 Abs 3
    Kommunalwahlrecht; Ungültigkeit einer ausschließlich negativen Stimmabgabe; Wahlanfechtungsklage; Berichtigung; Wahlergebnis; Anfechtungsfrist; Ungültigkeit; Wählerwille; Zweifel; Stimmzettel; Kennzeichnung; Durchstreichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Stimmabgabe bei der Wahl des Bürgermeisters bei Streichungen von Bewerbernamen durch den Stimmberechtigten; Berücksichtigung von unzureichend substantiiert geltend gemachten Wahlverstößen im Wahlanfechtungsverfahren; Gültigkeit einer Stimmabgabe bei der ...

  • Judicialis

    ThürKWG § 19 Abs. 2 Nr. 4; ; ThürKWG § 19 Abs. 2 Nr. 5; ; ThürKWG § 24 Abs. 6; ; ThürKWG § 31 Abs. 1; ; ThürKWG § 31 Abs. 2; ; ThürKWO § 33 Abs. 2; ; ThürKWO § 34 Abs. 2; ; ThürKWO... § 41 Abs. 1; ; ThürKWO § 41 Abs. 3; ; ThürKWO § 42 Abs. 1; ; ThürKWO § 42 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1183 (Ls.)
  • DÖV 2007, 978
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
    Die Wahlanfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (vgl. Urteile des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, ThürVGRspr. 1997, 17, und vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -).

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung bereits entschieden, dass im Wahlanfechtungsverfahren solche denkbaren Wahlverstöße unberücksichtigt bleiben, die der Kläger nicht oder nicht hinreichend substantiiert innerhalb der Anfechtungsfrist des § 31 Abs. 1 ThürKWG geltend gemacht hat (vgl. mit eingehender Begründung: Urteil des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, ThürVBl 1997, 110).

  • VG Weimar, 06.09.2006 - 6 K 843/06

    Keine gültige Stimmabgabe durch bloßes Streichen von Kandidaten

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
    Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. September 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Weimar - 6 K 843/06 We - wird zurückgewiesen.

    das in der mündlichen Verhandlung vom 6. September 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar - 6 K 843/06 We - abzuändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 7. Juni 2006 zu verpflichten, das Ergebnis der Bürgermeisterstichwahl vom 21. Mai 2006 dahingehend zu berichtigen, dass Herr S zum Bürgermeister gewählt ist.

  • OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
    Die Wahlanfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (vgl. Urteile des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 -, ThürVGRspr. 1997, 17, und vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -).
  • VG Mainz, 22.11.2004 - 6 K 759/04

    Ungültigkeit einer mit Smiley abgegebenen Wählerstimme

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
    Jede Kennzeichnung ist zugelassen, soweit sie den Wählerwille zweifelsfrei erkennen lässt (vgl. weitere Beispiele: Nieders. OVG, Urteil vom 30. Mai 1995 - 10 L 345/93 -, NdsVBl 1995, 209; VG Mainz, Urteil vom 22. November 2004 - 6 K 759/04.MZ -, zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 26.02.1992 - 4 B 91.1523
    Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
    Auf Wahrscheinlichkeitsüberlegungen kann ein Wahlergebnis nicht gestützt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - 4 B 91.1523 -, NVwZ 1993, 398 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.1995 - 10 L 345/93

    Niedersachsen; Kommunalwahlen; Art und Weise der Kennzeichnung; Stimmzettel;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
    Jede Kennzeichnung ist zugelassen, soweit sie den Wählerwille zweifelsfrei erkennen lässt (vgl. weitere Beispiele: Nieders. OVG, Urteil vom 30. Mai 1995 - 10 L 345/93 -, NdsVBl 1995, 209; VG Mainz, Urteil vom 22. November 2004 - 6 K 759/04.MZ -, zit. nach juris).
  • OVG Thüringen, 16.12.2003 - 2 KO 967/03
    Auszug aus OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07
    Der Senat hat aber bereits im Urteil vom 16. Dezember 2003 - 2 KO 967/03 -festgestellt, dass diese Vorschrift bei Bürgermeisterwahlen mit mehreren als gültig zugelassenen Wahlvorschlägen nicht entsprechend anwendbar ist.
  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl;

    1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 - und vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 -NVwZ 2006, 610-613).
  • VG Würzburg, 12.11.2008 - W 2 K 08.1377

    Wahlanfechtung; Eindeutige Kennzeichnung des Wahlvorschlags

    Maßgeblich ist vielmehr der objektive Erklärungswert, wie der Wähler ihn auf dem Stimmzettel dokumentiert hat (vgl. OVG Thüringen, U.v. 27.03.2007 - 2 KO 28/07).

    Statt eines Kreuzes ist vielmehr auch eine andere Kennzeichnung des zu wählenden Bewerbers möglich, so auch z.B. durch einen schrägen Strich (vgl. OVG Niedersachsen, U.v. 30.05.1995 - 10 L 345/93; VG Mainz, U.v. 22.11.2004 - 6 K 759/04.Mz; BayVGH, U.v. 29.10.2008 - 4 ZB 08.2434; OVG Thüringen, U.v. 27.03.2007 - 2 KO 28/07).

  • OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05

    Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen;

    Bei der Wahlanfechtung besteht nur hinsichtlich des Prüfungsumfanges die Besonderheit, dass dieser auf die innerhalb der zweiwöchigen Anfechtungsfrist substantiiert geltend gemachten Wahlrechtsverstöße beschränkt ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - ThürVBl. 1997, 110).
  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 107/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

    Die Wahlanfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (vgl. Urteile des 2. Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - ThürVGRspr. 1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -, vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/08 - ThürVBl 2010, 10 - 14).
  • OVG Thüringen, 05.08.2021 - 3 ZKO 544/20

    Antragsumstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage im

    Die Kommunalwahlanfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (vgl. ThürOVG, Urteile vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - ThürVGRspr. 1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -, vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/08 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 27.11.2014 - 3 KO 101/14

    Formanforderungen an Wahlanfechtungserklärung nach dem Thüringer

    Die Wahlanfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (vgl. Urteile des 2. Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - ThürVGRspr. 1997, 17; vom 26. September 2000 - 2 KO 289/00 -, vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 22. Januar 2009 - 2 KO 238/08 - ThürVBl 2010, 10-14).
  • VG Saarlouis, 11.12.2015 - 3 K 2034/14

    Kommunalwahl: Wahlanfechtung von Wählervoten

    Vor dem Hintergrund dieser Auslegungsmöglichkeiten kann nicht - wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers meint - davon ausgegangen werden, der Wähler habe hier eindeutig und "besonders intensiv seine Sympathie für die SPD zum Ausdruck gebracht." Vielmehr ist seine Stimmabgabe wegen Mehrdeutigkeit und ohne dass es auf die von den Hauptbeteiligten in den Mittelpunkt ihrer Auseinandersetzung gestellten Ausführungen des OVG Weimar(Urteil vom 27.03.2007 - 2 KO 28/07 -, juris-) ankommt, als ungültig zu bewerten.
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